Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mithgard.AI — Richtfest (bau.mithgard.ai) — Stand: 16. Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Mithgard.AI (Inh. Nico Kaitinnis, Römerstraße 24, 79541 Lörrach-Brombach — nachfolgend „Anbieter“) und Unternehmen, die die SaaS-Plattform Richtfest nutzen (nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB dürfen die Plattform nicht nutzen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde auf der Plattform ein Konto erstellt und den Registrierungsprozess vollständig abschließt. Vor dem Absenden bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln, diese AGB zu akzeptieren und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben.
(2) Der Vertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Der Anbieter protokolliert bei der Registrierung die akzeptierte AGB-Version, die zur Kenntnis genommene Version der Datenschutzerklärung und den Zeitpunkt der Erklärung. Die jeweils aktuelle Fassung bleibt öffentlich abrufbar. Tarif-, Abrechnungs- und Rechnungsinformationen sind, soweit einschlägig, im Kundenkonto oder in den übermittelten Vertragsunterlagen einsehbar.
(3) Ein Konto berechtigt nur zur Nutzung der Richtfest im jeweils angelegten oder freigeschalteten Kundenbereich. Es gewährt ohne gesonderte Freischaltung keinen Anspruch auf andere Mithgard-Produkte, interne Cockpit-Funktionen oder fremde Mandanten.
(4) Der Anbieter kann die Annahme einer Registrierung ohne Angabe von Gründen verweigern.
§ 3 Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Richtfest als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Plattform.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform laufend weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern oder zu entfernen, sofern die vertraglich geschuldeten Kernleistungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Änderungen werden dem Kunden mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt.
(3) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Nutzungsrecht an der Plattform bereit.
(4) Login-Methoden wie E-Mail/Passwort oder externe Identitätsanbieter dienen ausschließlich der Authentifizierung. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus Rolle, Mandant und gebuchtem Tarif.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und unberechtigten Dritten keinen Zugang zu gewähren.
§ 4 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter strebt eine Jahresverfügbarkeit von 99 % an (gemessen außerhalb angekündigter Wartungsfenster).
(2) Planmäßige Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit vorab per E-Mail angekündigt und werden bevorzugt außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
(3) Ein Anspruch auf Verfügbarkeit in bestimmtem Umfang besteht nur, soweit schriftlich in einem separaten Service Level Agreement (SLA) vereinbart.
§ 5 Vergütung & Zahlungsmodalitäten
(1) Die Nutzung der Plattform ist nur insoweit kostenpflichtig, soweit ein zahlungspflichtiger Tarif ausdrücklich gebucht oder separat freigeschaltet wurde. Die jeweils aktuellen Preise ergeben sich aus dem gebuchten Plan, dem Angebot oder der Abonnement-Anzeige im Kundenkonto.
(2) Abonnements werden monatlich oder jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Online-Abrechnung über Stripe erfolgt nur, wenn sie für den jeweiligen Tarif freigeschaltet ist; andernfalls gelten die im Angebot oder Kundenkonto ausgewiesenen Zahlungsmodalitäten.
(3) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abweichend davon wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet, soweit das Reverse-Charge-Verfahren gesetzlich anwendbar ist, insbesondere bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen an Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit gültiger USt-IdNr. Gesetzliche Ausnahmen und Nachweispflichten bleiben unberührt.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform nach Mahnung zu sperren, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.
(5) Die Kündigung eines Abonnements bewirkt für sich genommen keine anteilige Rückerstattung des bereits begonnenen Abrechnungszeitraums. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere wegen nicht oder mangelhaft erbrachter Leistungen, sowie ausdrücklich vereinbarte Erstattungs- oder Gutschriftenregelungen bleiben unberührt.
§ 6 Vertragslaufzeit & Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(2) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beider Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen diese AGB verstößt oder die Plattform missbräuchlich nutzt.
(4) Der Kunde kann die in der App angebotenen Exportfunktionen vor Vertragsende nutzen. Nach Vertragsende kann der Anbieter den produktiven Zugang sperren. Löschung, Anonymisierung und gesetzliche Aufbewahrung richten sich nach der Datenschutzerklärung und den anwendbaren gesetzlichen Pflichten.
§ 7 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter gemäß der geltenden Datenschutzerklärung. Diese ist unter /datenschutz abrufbar. Für Konto-, Vertrags-, Abrechnungs-, Sicherheits- und Supportdaten handelt der Anbieter grundsätzlich als eigener Verantwortlicher. Soweit der Kunde Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Mitarbeiter-, Baustellen- oder Kundendaten vorgibt und der Anbieter diese Daten nur auf dokumentierte Weisung verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Soweit Art. 28 DSGVO anwendbar ist, schließen die Parteien vor der entsprechenden Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. § 254 BGB bleibt unberührt.
(4) Der Kunde ist für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten sowie die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften (insbesondere Mindestlohngesetz, Arbeitszeitgesetz) verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für arbeitsrechtliche Verstoesse des Kunden.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lörrach, Deutschland, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Wesentliche Änderungen dieser AGB, insbesondere zu Leistungsumfang, Vergütung oder Haftung, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Sonstige Änderungen, die wegen geänderter Rechtslage, Sicherheitsanforderungen oder technischer Rahmenbedingungen erforderlich sind und das vertragliche Gleichgewicht nicht zu Lasten des Kunden verschieben, werden rechtzeitig in Textform angekündigt. Ist eine solche Änderung für den Kunden unzumutbar, kann er den Vertrag vor ihrem Inkrafttreten außerordentlich kündigen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.